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   LSG Bayern, 08.08.2019 - L 12 SF 231/15   

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https://dejure.org/2019,28452
LSG Bayern, 08.08.2019 - L 12 SF 231/15 (https://dejure.org/2019,28452)
LSG Bayern, Entscheidung vom 08.08.2019 - L 12 SF 231/15 (https://dejure.org/2019,28452)
LSG Bayern, Entscheidung vom 08. August 2019 - L 12 SF 231/15 (https://dejure.org/2019,28452)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Kosten und Gebührenrecht: Voraussetzung der Erledigungsgebühr nach Nr. 1006 VVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 3 ; RVG § 14 ; VV RVG Nr. 1005, Nr. 1006
    Erledigterklärung; Erledigungsgebühr; Prozesskostenhilfe; Teilerfolg; Rechtsanwalt; qualifizierte Tätigwerden; anwaltliches Auftreten; allgemeiner Gebührentatbestand

  • rechtsportal.de

    RVG -VV Nr. 1002
    Beschwerde gegen eine Vergütungsfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R

    Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten - keine Ersetzung der Mittelgebühr

    Auszug aus LSG Bayern, 08.08.2019 - L 12 SF 231/15
    Für "Normalfälle" bzw. "Durchschnittsfälle", in denen sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts nicht nach oben oder unten vom Durchschnitt abhebt, ist die Mittelgebühr zugrunde zu legen (zum Ganzen Mayer in Gerold/ Schmidt, Kommentar zum RVG, 23. Aufl. 2017, § 14 Rn. 4 ff., 10 ff.; Hartmann/Toussaint, Kostenrecht, 49. Aufl. 2019, § 14 RVG, Rn. 14 ff., 23 f.; BSG, Urteil vom 01.07.2009, B 4 AS 21/09 R).
  • BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 62/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren -

    Auszug aus LSG Bayern, 08.08.2019 - L 12 SF 231/15
    Die anwaltliche Mitwirkung erfordert dabei nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ein qualifiziertes erledigungsgerichtetes Tätigwerden des Rechtsanwalts, das über das Maß desjenigen hinausgeht, welches bereits durch den allgemeinen Gebührentatbestand für das anwaltliche Auftreten im sozialrechtlichen Widerspruchs- bzw. Klageverfahren abgegolten wird (vgl. Bundessozialgericht BSG, Urteil vom 14.02.2013, Az.: B 14 AS 62/12 R m.w.N., nach juris; Hartmann, Kostengesetze, 49. Auflage 2019, VV 1002 Rn. 9; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, Kommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 23. Aufl. 2017, VV 1002 Rn. 38).
  • LSG Bayern, 07.02.2011 - L 15 SF 57/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Entstehen der

    Auszug aus LSG Bayern, 08.08.2019 - L 12 SF 231/15
    Eine Tätigkeit, die schon eine andere Gebühr, etwa die Verfahrensgebühr oder die Terminsgebühr, auslöst, reicht nicht aus, um die Erledigungsgebühr entstehen zu lassen (vgl. hierzu auch BayLSG, Senatsbeschluss vom 07.02.2011, L 15 SF 57/09 B mwN).
  • LSG Bayern, 19.05.2015 - L 15 SF 72/14

    Erinnerungen nach § 55 RVG

    Auszug aus LSG Bayern, 08.08.2019 - L 12 SF 231/15
    Ziel der Erledigungsgebühr ist, die streitvermeidende oder -beendende Tätigkeit des Rechtanwalts zu fördern und damit gerichtsentlastend zu wirken (BT-Drucks. 15/1971 S. 204; vgl. auch BayLSG, Beschluss vom 19.05.2015, Az.: L 15 SF 72/14 E).
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